AGB

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 STEILAUFWAERTS bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden.
1.3 STEILAUFWAERTS schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 STEILAUFWAERTS ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. STEILAUFWAERTS bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für STEILAUFWAERTS ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt STEILAUFWAERTS – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.7 Sofern in diesen AGB die Bezeichnung „Webseite/n“ verwendet wird, sind immer auch Online-Shops gemeint.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde STEILAUFWAERTS Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass STEILAUFWAERTS von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. STEILAUFWAERTS ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. STEILAUFWAERTS wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese STEILAUFWAERTS rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann STEILAUFWAERTS nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von STEILAUFWAERTS zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist STEILAUFWAERTS gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann STEILAUFWAERTS dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseiten- und Online-Shop-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Online-Shop-Erstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten / Shops für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei STEILAUFWAERTS zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (Inhalte wie Bilder, Texte, Logos, die Seitenstruktur u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STEILAUFWAERTS dar. STEILAUFWAERTS wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden zustande. Im Anschluss hieran entwickelt und präsentiert STEILAUFWAERTS ein Webdesign, das der Kunde im Rahmen von bis zu drei (3) Korrekturschleifen nachbearbeiten lassen kann. Wenn der Kunde das Webdesign freigegeben hat, erfolgt die Programmierung bzw. Umsetzung anhand des freigegebenen Designs, welches der Kunde wiederum im Rahmen von bis zu drei (3) Korrekturschleifen nachbearbeiten lassen kann.
3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von STEILAUFWAERTS nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
3.6 Der Kunde kann zu einem von STEILAUFWAERTS festgelegten Zeitpunkt auf die Entwicklungsumgebung zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist STEILAUFWAERTS nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird STEILAUFWAERTS den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von STEILAUFWAERTS ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) STEILAUFWAERTS vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STEILAUFWAERTS dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.9 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
3.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.11 Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von STEILAUFWAERTS, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt STEILAUFWAERTS keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseite.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten und Online-Shops

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite, des Online-Shops und/oder einzelner Teile hiervon kann STEILAUFWAERTS dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. STEILAUFWAERTS kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder STEILAUFWAERTS zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von STEILAUFWAERTS in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von STEILAUFWAERTS kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder STEILAUFWAERTS gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 STEILAUFWAERTS haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von STEILAUFWAERTS liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. STEILAUFWAERTS schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Webhosting und Domainregistrierung

5.1 STEILAUFWAERTS bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseiten-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. STEILAUFWAERTS ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt STEILAUFWAERTS im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
5.3 Die Verfügbarkeit der von STEILAUFWAERTS zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von STEILAUFWAERTS nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
5.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von STEILAUFWAERTS zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
5.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er STEILAUFWAERTS oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
5.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von STEILAUFWAERTS in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
5.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. STEILAUFWAERTS wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
5.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
5.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. STEILAUFWAERTS wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6. Logogestaltung- und Konzeption

6.1 STEILAUFWAERTS übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption sowie Logo-Redesign. Hierzu stellt der Kunde bei STEILAUFWAERTS zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STEILAUFWAERTS dar. STEILAUFWAERTS wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden zustande.
6.2 Es findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstige Schutzrechte oder Eintragungsfähigkeit durch STEILAUFWAERTS statt.
6.3 Voraussetzung für die Tätigkeit von STEILAUFWAERTS ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) STEILAUFWAERTS vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STEILAUFWAERTS dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
6.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann STEILAUFWAERTS dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
6.5 Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von STEILAUFWAERTS durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
6.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird STEILAUFWAERTS den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
6.7 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann STEILAUFWAERTS verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
6.8 Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
6.9 STEILAUFWAERTS räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
6.10 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

7. Corporate Design – Konzeption / ­Entwicklung

7.1 STEILAUFWAERTS übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung des „Corporate-Design“. Hierzu stellt der Kunde bei STEILAUFWAERTS zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STEILAUFWAERTS dar. STEILAUFWAERTS wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden zustande.
7.2 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist STEILAUFWAERTS nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf einen Korrekturdurchlauf zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.4 Voraussetzung für die Tätigkeit von STEILAUFWAERTS ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) STEILAUFWAERTS vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STEILAUFWAERTS dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird STEILAUFWAERTS den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.6 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
7.7 STEILAUFWAERTS räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
7.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

8. Print

8.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
8.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei STEILAUFWAERTS zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STEILAUFWAERTS dar. STEILAUFWAERTS wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden zustande.
8.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist STEILAUFWAERTS nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
8.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird STEILAUFWAERTS den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
8.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von STEILAUFWAERTS ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) STEILAUFWAERTS vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist STEILAUFWAERTS gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann STEILAUFWAERTS dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
8.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
8.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet STEILAUFWAERTS bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Photoshop, InDesign).
8.9 Die Produktionsüberwachung durch STEILAUFWAERTS erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist STEILAUFWAERTS berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
8.10 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber STEILAUFWAERTS 5 bis 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, sofern insgesamt mindestens 1.000 Exemplare gedruckt wurden.

9. Video und Fotografie

9.1 STEILAUFWAERTS erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei STEILAUFWAERTS zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch STEILAUFWAERTS dar. STEILAUFWAERTS wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen STEILAUFWAERTS und dem Kunden zustande.
9.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. STEILAUFWAERTS schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen
9.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
9.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird STEILAUFWAERTS den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
9.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann STEILAUFWAERTS verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
9.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

10. E-Mail Marketing

10.1 STEILAUFWAERTS stellt seinen Kunden unter anderem die Unterstützung bei der Erstellung und/oder dem Versand von Newslettern zur Verfügung. Dies umfasst die Erstellung der Newsletter inkl. Texterstellung (Design, Erstellung von Grafiken und Texten). Der Kunde stellt STEILAUFWAERTS hierzu alle von STEILAUFWAERTS erfragten Informationen und Inhalte (z.B. Bilder, Grafiken, Hinweise, etc.) zur Verfügung. STEILAUFWAERTS wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass STEILAUFWAERTS nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
10.2 STEILAUFWAERTS ist im Rahmen des E-Mail-Marketings lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

11. Social Media Marketing

11.1 STEILAUFWAERTS bietet seinen Kunden unter anderem Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung.
11.2 Sofern vereinbart, erstellt STEILAUFWAERTS ferner Werbeanzeigen für den Kunden. Auch hierbei schuldet STEILAUFWAERTS lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. ­Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht ­geschuldet.
11.3 Sofern nicht anders vereinbart, obliegt die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), STEILAUFWAERTS. STEILAUFWAERTS wird diese Inhalte jedoch nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass STEILAUFWAERTS nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
11.4 Neben der Erstellung des Social-Media-Accounts kann auch das Veröffentlichen von Posts und Stories im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) sowie die Beantwortung von Nachrichten und Kommentaren vereinbart werden. Weiterhin ist STEILAUFWAERTS in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht indes keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
11.5 STEILAUFWAERTS ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

12. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

13. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann STEILAUFWAERTS verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn STEILAUFWAERTS den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die STEILAUFWAERTS dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

14. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei STEILAUFWAERTS. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch STEILAUFWAERTS resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ­unberührt.

16. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und ­Erwähnungsrecht

16.1 STEILAUFWAERTS räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
16.2 Jede Kopie von Entwürfen, Reinzeichnungen und/oder Quellcodes von STEILAUFWAERTS ist, ohne schriftliche Zustimmung, unzulässig.
16.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde STEILAUFWAERTS ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist STEILAUFWAERTS dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
16.4 Ferner ist STEILAUFWAERTS berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von STEILAUFWAERTS erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

17. Vertraulichkeit

STEILAUFWAERTS wird alle STEILAUFWAERTS zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. STEILAUFWAERTS verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

18. Haftung / Freistellung

18.1 Die Haftung von STEILAUFWAERTS für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet STEILAUFWAERTS jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von STEILAUFWAERTS für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
18.2 Der Kunde stellt STEILAUFWAERTS von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen STEILAUFWAERTS aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Die zwischen STEILAUFWAERTS und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von STEILAUFWAERTS als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
19.3 STEILAUFWAERTS ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist STEILAUFWAERTS berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

Stand: Januar 2021